Erklärung zur Rundverfügung des sächsischen Generalstaatsanwalts zu Verfahrenseinstellungen
Der Populismus ist jetzt auch bei der sächsischen Justiz angekommen. In einer Pressemitteilung des sächsischen Justizministeriums vom 14.02.2019 heißt es, der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen habe eine Rundverfügung erlassen, die am 01.03.2019 in Kraft treten soll. Danach soll zukünftig auch in Strafverfahren wegen Bagatelldelikten Anklage erhoben werden. Einstellungen sollen nur…